Im Trauerfall

Im Sterbefall muss häufig zuerst die grundlegende Frage der gewünschten Bestattungsart (Erd- oder Feuerbestattung) geklärt werden. Dementsprechend legen wir mit Ihnen den zeitlichen Ablauf der Beisetzung, die Dekoration der Trauerhalle und die Gestaltung der Trauerfeier fest.


Sie wählen einen Sarg bzw. eine Urne aus. Wir unterstützen Sie beim Verfassen von Inseraten und Trauerbriefen. In unserer Druckerei produzieren wir diese auf einem Papier Ihrer Wahl. Gemeinsam planen wir mit Ihnen den Blumenschmuck und die Steinmetzarbeiten.


Dies alles kann schon zu Lebzeiten in Form eines Bestattungsvorsorgevertrags geschehen. Vorsorgeaufträge für die eigene Bestattung müssen über ein Treuhandkonto oder eine Versicherungspolice finanziell abgedeckt sein. Diese  können dann aber auch nach dem Ableben nicht mehr von anderen Personen geändert werden. Hier verstehen wir uns als Sachwalter des/der Verstorbenen. 


Im akuten Sterbefall versorgen wir den Verstorbenen wie mit ihm besprochen. Wir legen den Termin für die Trauerfeier / die Beisetzung fest. Dies Geschieht in enger Abstimmung mit den Angehörigen, dem zuständigen Geistlichen oder freien Redner und der Stadt Köln. Alle für den Ablauf der Bestattung erforderlichen Anträge und Genehmigungen (z.B. Graberwerb oder -verlängerung, Einäscherungsgenehmigung etc.) werden durch uns eingeholt.

Auch bei der Abwicklung von Formalitäten außerhalb der eigentlichen Beisetzung bieten wir unsere Hilfe an. So können wir neben der Beschaffung der Sterbeurkunde beim Standesamt des Sterbeortes z.B. auch Renten abmelden, bzw. Übergangsgelder und Gelder aus Sterbegeldversicherungen beantragen.

Benötigte Unterlagen

Totenschein

Bei einem Sterbefall in der Wohnung muss zuerst der Arzt benachrichtigt werden. Hierbei ist es empfehlenswert, den Hausarzt einzuschalten, da ein Notarzt die Krankengeschichte des Verstorbenen nicht kennt und daher unter Umständen keinen Totenschein ausstellen kann, d.h. die Ordnungsbehörde informieren muss.

Nachdem der Arzt den Totenschein ausgestellt hat, der unbedingt beim Verstorbenen verbleiben muss, können die Versorgung des Verstorbenen und die Überführung zum Friedhof innerhalb kürzester Zeit erfolgen.

Eine Abschiednahme am offenen Sarg kann innerhalb von zwei Tagen nach dem Ableben in unserem Verabschiedungsraum unabhängig von der Trauerfeier ermöglicht werden. Auf den Kölner Friedhöfen ist das Öffnen eines Sarges nicht mehr gestattet. In Ausnahmefällen sind auch Hausaufbahrungen möglich.

Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Seniorenheim müssen sich die Angehörigen nicht um die Ausstellung des Totenscheins kümmern. Der Schein wird uns bei der Abholung ausgehändigt.

Sterbeurkunde

Mit dem Totenschein und den im Folgenden aufgezählten Urkunden veranlassen wir beim Standesamt des Sterbeortes die Ausstellung der für alle Formalitäten nötigen Sterbeurkunden.

Benötigt werden:

  • Bei Ledigen: Geburtsurkunde 
  • Bei Verheirateten: Heiratsurkunde 
  • Bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners 
  • Bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil

Versicherungen

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen seit dem 1. Januar 2004 kein Sterbegeld mehr. Diese Versicherung kann von uns nur abgemeldet werden.


Zum Einzug von Sterbegeldern anderer Versicherungen benötigen wir die Policen bzw. Mitgliedsbücher im Original.

Renten

War der Verstorbene bereits Rentenempfänger, können wir für den überlebenden Ehegatten bei der Postrentenrechnungsstelle das Übergangsgeld beantragen. Die Rentennummer findet sich auf dem Rentenbescheid oder auf den Kontoauszügen.

Die eigentlichen Witwenbezüge werden vom Hinterbliebenen selbst beim Rententräger beantragt. Eine Beratung durch einen Rentenältesten ist sinnvoll.

Bei Verstorbenen ohne Ehepartner werden die Renten durch uns abgemeldet.

Graburkunde

Sofern bereits eine Grabstätte vorhanden ist, benötigen wir auch die Graburkunde, um die Beisetzung in die Wege zu leiten.

Wir garantieren günstige Festpreise ab 899 €!

Für eine Erd- oder Feuerbestattung ohne Trauerfeier

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erreichbar unter:

(0221) 52 82 37

Fides Bestattungen

Theklastraße 1
50737 Köln

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Öffnungszeiten

Mo. – Fr. 8.00 – 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung